Vertrag

Information!!!
Bitte lesen Sie sich vorab den Vertrag durch und bestätigen diesen durch anklicken des Bestätigungslinks.
Wir sind gesetzlich dazu angehalten Ihnen den Vertrag vorab zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin gilt aber: Das Internet kann in wenigen Fällen Informationen verlieren. Aus diesem Grund ist die von Ihnen ausgefüllte Anmeldung erst mit der Benachrichtung via Email oder Telefon (durch uns) rechtswirksam.

VERTRAG FÜR  DAS  FERIENLAGER

1. Der Vertrag für das Ferienlager wird abgeschlossen zwischen „Ferienland“ e.V. Erkner und Ihnen.

2. Bestandteil des Vertrages sind:

  • die vollständig ausgefüllte Anmeldung / Einverständniserklärung,
  • eine EU- weit gültige Versichertenkarte,
  • der Impfausweis bzw. ein Kopie davon
  • das Informationsblatt und die Ferienlagerregeln
  • Reisepreissicherung

3. Aufsichtspflicht

Für die Dauer der Reise / des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf volljährige Betreuer übertragen. Dabei ist Ihnen bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist. Ihrem Kind kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensregeln freie Zeit gewährt werden.

4. Transport

Der gesetzliche Vertreter des Kindes beauftragt „Ferienland“ e.V. Erkner mit der Organisation des Transportes von Erkner und zurück nach Erkner (außer Ferienlager in Grünheide). Die anfallenden Kosten sind Bestandteil des Elternbeitrages.

5. Zahlung des Elternbeitrages

Der Verein ist gem. § 4, Nr. 18 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Der Elternbeitrag für dieses Ferienlager beträgt …………€. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldebestätigung zu überweisen. Die Anzahlung wird auf den Elternbeitrag angerechnet. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie den Insolvenzversicherungsschein im Sinne BGB § 651k. Der Elternbeitrag umfasst Transport (außer Ferienlager in Grünheide), Betreuung, Unterbringung und Vollverpflegung sowie die in der Elternversammlung bekanntgegebene Programmgestaltung. Die Restsumme wird zur Elternversammlung, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt fällig.
Besondere Absprachen zur Zahlung: JA / NEIN Wenn ja, welche: ………………………..

6. Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes werden folgende Stornokosten berechnet:

  • mit der Anmeldung wird die Anzahlung von 25 € je Woche fällig und nicht erstattet
  • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: die erbrachte Anzahlung
  • bis zum 36. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Elternbeitrages

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Termin der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels oder des Faxeingangs bei „Ferienland“ e.V..
Wird durch den gesetzlichen Vertreter eine Ersatzperson für das Ferienlager gestellt, so entfallen die oben angeführten Stornokosten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Abbruch des Ferienaufenthaltes / Kündigung aus Gründen, die den Teilnehmer betreffen

Bei vorzeitiger Abreise des Kindes aus dem Ferienlager auf Wunsch des gesetzlichen Vertreters erfolgt keine Kostenrückerstattung. Wir können nach Antritt der Reise den Vertrag für das Ferienlager kündigen, wenn ein Teilnehmer die vertragsgerechte Durchführung des Ferienlagers nachhaltig gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist ( z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogen, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände). Der Teilnehmer wird verwarnt und vom Lagerleiter notfalls schriftlich abgemahnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/ Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit dem Lagerleiter der Vorstandsvorsitzende des Vereins bzw. sein Stellvertreter. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten individuellen Gründen des Teilnehmers, so behalten wir den Anspruch auf den Elternbeitrag. Muss der Teilnehmer aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Erziehungsberechtigten zu tragen. Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt. Muss ein Teilnehmer nach Hause gebracht werden weil die Erziehungsberechtigten dazu nicht in der Lage sind, so haben sie die entstehenden Rückreisekosten einschließlich der für die eventuell notwendige Begleitperson zu tragen.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt / bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Naturkatastrophen, Havarien oder gleichgewichtige Fälle vor und während des Ferienaufenthaltes berechtigen „Ferienland“ e.V. zur Kündigung. „Ferienland“ e.V. ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet. Bei Ferienlagern mit Angabe einer Mindestteilnehmerzahl können wir bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl den Vertrag kündigen. Bereits eingegangene Anzahlungen/Teilnehmerbeiträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9. Versicherung und Haftung

Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Für Schäden, die das Kind während des Ferienlager- aufenthaltes fahrlässig bzw. mutwillig verursacht, wird keine Haftung übernommen. Die Mitnahme von Wertgegenständen wie z.B. Gameboy, Fotoapparat, Videokamera, Schmuck u.ä. erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mitnahme von Handys und allen anderen internetfähigen Geräten ist nicht gestattet. Sollten solche Geräte mitgeführt werden, werden sie für die Zeit des Aufenthaltes beim Lagerleiter aufbewahrt. Für das Taschengeld kann keine Haftung übernommen werden. Die Kinder haben die Möglichkeit, das Taschengeld beim Betreuer in Verwahrung zu geben.

10. Rückankunft

Sollte Ihr Kind bei Rückankunft in Erkner bzw. Berlin nicht abgeholt werden, so gehen die entstehenden Kosten zu Lasten der Sorgeberechtigten.

11. Foto- & Videoerlaubnis

Fotos und Videos die während der Ferienreise von den Betreuern vor Ort gemacht werden, werden von Ferienland e.V. Erkner für Veröffentlichungen im Internet, für Druckerzeugnisse genutzt.

12. Datenschutz

Die Speicherung der Personendaten dient nur der Durchführung des Ferienlagers sowie der Versendung von Ferienland-Informationsmaterial. Personendaten werden nur an die Partner von Ferienland e.V. ( zuständige Ämter, Versicherungsträger ) weitergegeben. Es erfolgt keine andere Weitergabe an Dritte.

Ich habe den Vertrag gelesen und bin damit einverstanden

Ferienland Erkner - Reisen für Kinder aus sozial schwachen Familien.

Ferienland Erkner - Reisen für Kinder aus sozial schwachen Familien.

Gästebuch

  • Ich war mit in Jedovnice waren die schönsten Ferien die ich je hatte♡ Danke an alle Betreuer vorallem an Flo
    In liebe Lukas.Ulbrich
  • Prichovice das ist der Ort wo ich früher als Kind war.
    Julia Wilde

Ferienland Erkner - Ferienfahrten für finanziell nicht so gut gestellte Kinder.